Verlauf
Selbstständige Buchhaltung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung mit Bilanz oder Pauschalierung – Ihre Buchhaltung ist bei uns in besten Händen.
Gerne beraten wir Sie über laufende steuerliche Änderungen. Für eine optimale unternehmerische Entscheidungshilfe erstellen wir Ihnen auf Wunsch aktuelle, periodische Auswertungen. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe in einer Vielzahl steuerlicher und abgabenrechtlicher Angelegenheiten:
Buchhaltung
- Finanzbuchhaltung einschließlich Erstellung von Saldenlisten, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Mahnwesen und Zahlungsverkehr*
- Einnahmen - und Ausgabenrechnung
- Verbuchung der Kassabelege
- Berechnung der unterjährigen Umsatzsteuer und Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Regelmäßige Kontenabstimmungen
- Anlagenbuchhaltung
- Rechnungswesen von Vereinen
Jahresabschluss
- Erstellen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Bilanzen*
- Abschluss von Büchern*
- Pauschalierung, Arbeitnehmerveranlagung
- Bilanzanalyse
- Kennzahlenberechnung
Personalverrechnung
- Lohn- und Gehaltsverrechnung *
- Reisekostenabrechnung
- Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Personalverrechnung
Kostenrechnung - Kalkulation - Controlling
- Kostenrechnung
- Kalkulation
- Budgetierung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Laufende betriebswirtschaftliche Auswertungen
Beratung in folgenden Bereichen
- Buchhaltungswesen und Belegwesen
- Organisation des Rechnungswesens
- Angelegenheiten der Personalverrechnung
- Sozialversicherung (Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten)
- Unterstützung in steuerrechtlichen Fragen
- Betriebswirtschaftliche Beratung und Auswertungen
Vertretung in folgenden Angelegenheiten
- Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben
- Vertretung in Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften
* Die mit „*“ gekennzeichneten Tätigkeiten dürfen wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur ausüben, soweit die folgenden Umsatzgrenzen nicht überschritten werden (Sollten Sie nicht sicher sein, ob diese Grenzen für Sie zutreffen oder nicht, so treten Sie bitte einfach mit uns in Kontakt!):
- Buchhaltung, Personalverrechnung und Erstellen von Saldenlisten bis zu EUR 726.728,-- EUR 1.162.765 für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler; bis zu einem Einheitswert von EUR 290.691 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
- Erstellen von Bilanzen bis zu EUR 363.364,-- (EUR 581.382 für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler; bis zu einem Einheitswert von EUR 145.345 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)


